Ärztliche Verordnung

Kontakt_IMG_1299

Fragen Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt nach einer Verordnung und bringen Sie diese bitte zur Behandlung mit. Als Heilmasseurin arbeite ich zusätzlich auf ärztliche Überweisung. Ihre Vorteile: Medizinische Abklärung und Teilkostenrückerstattung!

Es besteht die Möglichkeit einen Teil der Therapiekosten mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern zu verrechnen. Lassen Sie vor Beginn der Therapie die ärztliche Verordnung von Ihrer Krankenkasse bewilligen. Die Höhe der Rückerstattung erfragen Sie bitte direkt dort. Nach Abschluss der Behandlungen können Sie die Rechnung samt Verordnung einreichen und erhalten eine Refundierung des Kostenzuschusses.

Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen häufig die Kosten für die Therapie! Erkundigen sie sich bei ihrer Versicherung.